Neuverordnungen ab 2020 - bis zu 50% Sonderabschreibungen

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Nach den ersten verschlafenen Jahren im Thema Elektromobilität hat die Regierung nun erneut Gesetze und Verordnungen dem Thema Elektromobilität angepasst und so den Weg für weitere Unterstützung und attraktive Programme frei gemacht. Dabei wird unteranderem eine Sonderabschreibung von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen in Höhe von 50 % eingeräumt. Ergo ist es möglich, 50 % der Investition bereits im ersten Jahr steuerlich geltend zu machen und somit das Fahrzeug schneller abzuschreiben. Ein starker Schritt in die richtige Richtung, um die Elektromobilität deutschlandweit und europaweit voranzutreiben.

Des Weiteren gibt es für Elektroautofahrer neben Kaufprämien zusätzliche, weitere Erleichterungen in Sachen Steuer (JstG 2019) und Ladestromkosten. Auch Ladeeinrichtungen für private Nutzer sollen gefördert werden, der gewerbliche Kunde hat ähnliche und weitere Vorteile im Prozess der Abschreibung und in der 1 % -Regelung. Was Vielen jedoch vielleicht nicht bekannt ist, ist dass es auch auf Elektrofahrräder mit dienstlicher Nutzung eine Förderung gibt, die Sie für sich geltend machen können.

Bezüglich all dieser Neuverordnungen und weiteren Vorteilen der Elektromobilität können wir Sie gerne genauer informieren. Durch unsere Erfahrung und Kompetenz im Bau von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur können wir Ihnen mit dem notwendigen Fachwissen zur Seite stehen und klären in einem persönlichen Beratungsgespräch alle offenen Fragen und Regelungen, nicht nur bezüglich Vergünstigungen, sondern auch in Sachen Versicherung oder eines gewünschten Umbaus. Mehr zu unserem Beratungsangebot finden Sie HIER.

Die einzelnen Veränderungen und Anpassungen der Gesetzeslage gibt es unter DIESEM Link noch einmal zusammengefasst im Detail.

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